Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
-
Leistungsbeschreibung: Der Auftragnehmer, Marcel Reichert (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt), ist spezialisiert auf qualifizierte SAP Beratungsdienstleistungen sowie individuelle Softwareentwicklung im Bereich rund um SAP Enterprise Edition 4.6C bis SAP S/4HANA Release 2022.
-
Preise und Zahlungsbedingungen: Die Preise für die angebotenen Dienstleistungen werden individuell und vertraulich mit dem Auftraggeber vereinbart. Die Zahlungsbedingungen und -modalitäten werden einvernehmlich im Rahmen eines schriftlichen Angebots oder Vertrags festgelegt.
-
Haftungsausschluss und Gewährleistung: Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Jegliche Gewährleistung oder Haftung für spezifische Ergebnisse der Beratung oder Entwicklung ist ausgeschlossen.
-
Vertragsdauer und Kündigung: Die Dauer eines Projekts sowie die Kündigungsbedingungen werden individuell und bindend in einem gesonderten Projektvertrag festgelegt. Sofern im Projektvertrag keine abweichenden Regelungen vereinbart sind, beträgt die Kündigungsfrist standardmäßig 1 Monat.
-
Datenschutz: Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten unter strikter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze. Die genauen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zum Datenschutz sind in der separaten Datenschutzerklärung des Auftragnehmers detailliert beschrieben.
-
Geistiges Eigentum: Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, werden sämtliche Nutzungsrechte an den im Rahmen der Beratung und Entwicklung erstellten Inhalten an den Auftraggeber übertragen. Eine Übertragung des geistigen Eigentums erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.
-
Gerichtsstand: Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird als ausschließlicher Gerichtsstand Karlsruhe in der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.
-
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine wirksame Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.